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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Landvolk: Für Pflanzenschutzspritzen steht jetzt der TÜV an
Alle drei Jahre werden die Geräte einem Check unterzogen, die Werkstätten bieten dazu jetzt spezielle Termine an. Die professionelle Überprüfung ergänzt die regelmäßigen Routineuntersuchungen auf den Höfen. So überprüft der Landwirt vor jeder Anwendung, aber insbesondere vor dem ersten Einsatz zum Frühjahr, mit einer Wasserladung, ob die Spritze den Winter unbeschadet überstanden hat. Die korrekte Halterung des Gestänges sowie ordnungsgemäß arbeitende Düsen und Dichtungen werden von den Landwirten ebenfalls gecheckt. Die Spritzbrühe soll im richtigen Winkel und in der abgemessenen Menge ohne Abdrift ausgebracht werden. Auch der sichere Transport auf der Straße mit funktionierender Beleuchtung wird vor dem ersten Einsatz im Frühjahr kontrolliert. Noch genauer als die Landwirte selbst überprüfen die Werkstätten beim sogenannten Spritzen-TÜV die korrekte Arbeitsweise der Geräte. Alle drei Jahren müssen die Pflanzenschutzmittelspritzen in einer Werkstätte vorgestellt werden. Gibt es keine Beanstandungen, erhält das Gerät einen Aufkleber. Er bescheinigt die fehlerfreie Funktion. Fehlt dieser Beleg, drohen dem Landwirt im Rahmen der sogenannten Cross-Compliance-Kontrollen Kürzungen der Brüsseler Direktzahlungen oder auch ein Bußgeld.
Nicht nur die Geräte werden regelmäßig überprüft, auch der Anwender muss sein Fachwissen immer wieder aufpolieren. Seit November 2015 gibt es als Beleg dafür eine kleine Karte im Scheckkartenformat. Sie wird vom Pflanzenschutzamt Niedersachsen bei entsprechendem Nachweis ausgegeben. Mehr als 62.000 Sachkundenachweise wurden dort bislang vergeben, nicht nur an Landwirte und deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie Lohnunternehmen, sondern auch an Verkaufspersonal in Haus- und Gartenmärkten. Jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft, zu deren Einsatz berät oder Anwendung anleitet muss den bundesweiteinheitlichen Sachkundenachweis erbringen. Voraussetzung ist die mit der beruflichen Bildung erworbene Sachkunde beispielsweise bei Land- und Forstwirten oder Gärtnern beziehungsweise die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme. (LPD)

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