- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Landvolk: Biogas als Helfer in Not
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Landvolk: Biogas als Helfer in Not
Der Wegfall russischen Erdgases für die Stromproduktion erfordert die Mobilisierung aller verfügbarer Ressourcen, um die Stromnachfrage zu decken. „Hierbei könnten die „schlummernden“ Biogaspotentiale genutzt werden, die derzeit nicht genutzt werden dürfen, so Jochen Oestmann, Vorsitzender des Ausschusses erneuerbarer Energien im Landvolk Niedersachsen.
Die Bundesregierung handelt nun endlich und will die gesetzlichen Begrenzungen für die Stromerzeugung aus Biogas lockern. Ziel des vorliegenden Kabinettsentwurfs zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes ist, dass die Biogaspotentiale zur Stromerzeugung im Winter voll ausgenutzt werden können, um befürchtete Engpässe am Strommarkt möglichst zu vermeiden. „Dies ist erfreulich“, so Oestmann.
Flankierend müsse nun aber auch sichergestellt werden, dass die Biogasanlagenbetreiber genehmigungsrechtlich in die Lage versetzt werden, die Gasproduktion zu steigern. Hier ist Eile geboten! Nun kommt allerdings ein verheerendes Signal von der Kommission aus Brüssel. Danach sollen Stromvergütungen für kostengünstigen Strom „gedeckelt“ werden, was für die Verbraucher auch notwendig ist. Allerdings soll das einheitlich für alle Erzeuger erneuerbarer Energien gelten, ohne zu berücksichtigen, dass Biogasstrom nur zu höheren Kosten erzeugt werden kann. Hier muss unter den Erneuerbaren unterschieden werden! Biogasanlagen müssen daher von der Erlösobergrenze ausgenommen werden, fordert Oestmann. Anderenfalls hätten Anlagenbetreiber nicht mehr die Möglichkeit, die gestiegenen Rohstoff- und Anlagenkosten zu decken und wären zur Aufgabe der Strom- und Wärmeproduktion gezwungen.
Dies wäre verheerend, so Jochen Oestmann. Biogasanlagen sind im Gegensatz zu Wind und Solar in der Lage, den Strom flexibel und bedarfsgerecht an den Markt zu bringen. Das macht Biogasstrom so wertvoll. (LPD)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.