Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Kleinstunternehmen: EU-Beitrag zum Bürokratieabbau

Kleinstunternehmen sollen künftig weniger unter Verwaltungslasten zu leiden haben. Der EUMinisterrat hatte eine Richtlinie angenommen, wonach künftig Kleinstunternehmen von den Bilanzierungs- und finanziellen Berichterstattungspflichten ausgenommen werden.

Kleinstunternehmen sollen künftig weniger unter Verwaltungslasten zu leiden haben. Der EUMinisterrat hatte eine Richtlinie angenommen, wonach künftig Kleinstunternehmen von den Bilanzierungs- und finanziellen Berichterstattungspflichten ausgenommen werden. Für mittelständische Unternehmen ist das eine gute Nachricht. Die Richtlinie ist ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau, so Astrid Krone-Hagenah, Leiterin des Brüsseler HDE-Büros. Entgegen oft vorgebrachter Argumente wird keineswegs infolge eines nicht vorhandenen Jahresabschlusses die Kreditbeschaffung von KMU erschwert. Banken orientierten sich bei der Kreditvergabe vielmehr an anderen Zahlen und Unternehmensinformationen als dem Jahresabschluss, der oft Monate zurückliegt und das vergangene Jahr betrifft. Die jetzt gefundene Kompromisslösung, wonach die Mitgliedstaaten optional von der Ausnahme Gebrauch machen können, sei allerdings ein Wermutstropfen, der für eine rechtliche Fragmentierung in der EU sorgen wird, anstatt zu harmonisieren. Dies erschwere Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten. Kleinstunternehmen sind nach dem jetzt gefundenen Kompromiss Unternehmen, die eine Bilanzsumme von nicht mehr als 350.000 Euro, einen Nettoumsatz von höchstens 700.000 Euro sowie durchschnittlich maximal 10 beschäftigte Mitarbeiter haben. (Quelle: PdH)

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