Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Kleine Anfrage: Förderung von Blühflächen

In der sogenannten ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) können Betriebsinhaber für alle beihilfefähigen Flächen wie Blühflächen Direktzahlungen erhalten.

In der sogenannten ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) können Betriebsinhaber für alle beihilfefähigen Flächen wie Blühflächen Direktzahlungen erhalten. Bild: GABOT.

Für alle beihilfefähigen Flächen wie Blühflächen können Betriebsinhaber Direktzahlungen erhalten. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu EU-Agrarsubventionen für mehrjährige Blühmischungen. Danach seien bis einschließlich des Antragsjahrs 2014 die Direktzahlungen in Form der sogenannten Betriebsprämie gewährt worden. Seit dem Antragsjahr 2015 würden die Direktzahlungen aus der Basisprämie, der Greeningprämie, der Umverteilungsprämie und aus der Junglandwirteprämie bestehen.

Im Rahmen des sogenannten Greenings müssen bestimmte Betriebsinhaber mindestens 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausweisen. Diese Flächen sollen dem Schutz und der Verbesserung der biologischen Vielfalt dienen. Zudem können im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik sowohl einjährige als auch mehrjährige Blühflächen und -streifen gefördert werden. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der zweiten Säule liege allerdings bei den Bundesländern. (hib/EIS)

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