Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Kleinbeihilfe Agrar: Bis 31. Oktober 2022 online beantragen

Damit landwirtschaftliche Unternehmen die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben.

Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro. Bild: GABOT.

Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen vom 01. bis 31. Oktober 2022 den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen.

„Mit der direkten Ansprache können wir allen berechtigten klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft passgenau zukommen lassen“, betont Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der BLE. „Wir rechnen mit rund 15.000 Antragstellern.“

Antragsverfahren nur online möglich

Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro. Das Antragsverfahren findet ausschließlich elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr. Die Kleinbeihilfe erhalten die Betriebe noch in diesem Jahr.

Hintergrund

Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zu großen und unerwarteten Preisanstiegen bei Energie, Futter- und Düngemitteln geführt. Um die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten, gewährt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen. (BLE)

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