Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Keimhemmende Mittel: Zulassungen ruhen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ordnet das Ruhen der Zulassung für die Pflanzenschutzmittel ARGOS und 1,4SIGHT an.

Die Zulassungen für die Pflanzenschutzmittel ARGOS und 1,4SIGHT ruhen. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen der folgenden Pflanzenschutzmittel angeordnet:

- ARGOS (Zulassungsnummer 008950-00), Wirkstoff: Orangenöl, zugelassen seit 29. Oktober 2020 und

- 1,4SIGHT (Zul.-Nr. 008692-00), Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin, zugelassen seit 16. März 2018.

Die Anordnungen gelten mit sofortiger Wirkung. Damit dürfen die genannten Pflanzenschutzmittel ab dem 4. Dezember 2020 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund:

Beide Pflanzenschutzmittel sind als Wachstumsregler in der Anwendung zur Keimhemmung an Kartoffeln durch heiß- oder kaltnebeln zugelassen.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt und im Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern kam es zu Großbränden in Kartoffellägern. Die Lagerhallen brannten vollständig aus und es entstanden millionenschwere Sachschäden. Brandursache war nach den bisherigen Erkenntnissen jeweils die Heißvernebelung eines der genannten Pflanzenschutzmittel mit möglicherweise hierfür nicht geeigneten Geräten. Die Zulassungen ruhen, um weitere Brände und damit insbesondere eine mögliche Gefahr für Anwender, Anwohner und weitere Personen abzuwenden. Das Ruhen wird erst wieder aufgehoben, wenn nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes erwiesen ist, dass eine sichere Anwendung der Pflanzenschutzmittel, ggf. nach Anpassung der Zulassungsbedingungen, möglich ist.

Heißvernebelungsgeräte, die für inzwischen nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel geeignet waren und daher eventuell bereits in den Betrieben vorhanden sind, könnten ungeeignet für die Anwendung sein. Das BVL prüft den Sachverhalt, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit der notwendigen Geräte und ob die Informationen auf dem Etikett und in der Gebrauchsanweisung ausreichend sind. (BVL)

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