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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Kartoffelanbau: Ausnahmeregelung gefordert
Um Kartoffeln gemäß den Anforderungen des integrierten Pflanzenschutzes produzieren zu können, müssen besondere ackerbauliche wie pflanzengesundheitliche Anforderungen eingehalten und Bedürfnisse erfüllt werden. Zu beachten sind dabei auch die unterschiedlichen Bodenverhältnisse sowie die witterungsbedingten Besonderheiten in den Regionen.
„Im Kartoffelanbau brauchen wir daher Ausnahmemöglichkeiten von der Begrünungspflicht bei den neuen Vorschriften zur Gemeinsamen Agrarpolitik für den Zeitraum 2023 - 2027“, betont Olaf Feuerborn, Vorstandsvorsitzender der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA). „Kartoffelanbauende Betriebe, ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend, müssen alle Optionen nutzen, um im Sinne des integrierten Anbaues phytosanitären Problemen bei der Produktion von Kartoffeln vorbeugend entgegenzuwirken. Dies gilt insbesondere bezüglich Durchwuchskartoffeln.“ Durchwuchskartoffeln sind unerwünschte Kartoffeln in Folgekulturen. Sie untergraben die standortangepasste Fruchtfolge und bringen damit eine Vielzahl von Problemen mit sich.
Vor allem bei leichteren Böden und später Ernte muss eine gezielte Bekämpfung von Durchwuchskartoffeln aus phytosanitären Gründen möglich sein. Dazu müssen im Sinne des integrierten Anbaues nach dem Kartoffelanbau alle Bearbeitungsmöglichkeiten in Kombination mit den seltener werdenden Frosttagen genutzt werden. Eine Winterbegrünung in der angedachten Zeit vom 1. Dezember bis zum 15. Januar des Folgejahres wäre daher kontraproduktiv. Als wichtige pflanzenbauliche Maßnahme auf schweren Böden unabdingbar ist demgegenüber das Ziehen einer Herbst-/Winterfurche vor dem Anbau von Kartoffeln.
Wir setzen uns daher für entsprechende Ausnahmeregelungen für Kartoffeln beim Standard 6 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) im Rahmen der neuen GAP-Vorschriften zur Konditionalität ein“, so der UNIKA-Vorsitzende Feuerborn. (Union der deutschen Kartoffelwirtschaft)

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