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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Kartellamt: Keine Einwände gegen Retail Trade Group
Das Bundeskartellamt hat derzeit keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Zusammenarbeit der Lebensmitteleinzelhändler Bartels-Langness, Bünting, Georg Jos. Kaes, Klaas & Kock, Netto ApS (Netto Nord) und real,- im Rahmen der neugegründeten RTG Retail Trade Group. Das Joint Venture soll für die Parteien Leistungen in den Bereichen Einkauf, eCommerce, Logistik und Verwaltung erbringen. Die unterschiedlichen Vertriebslinien der Parteien auf den Absatzmärkten sollen unabhängig voneinander erhalten bleiben. Dennoch sind Auswirkungen der Zusammenarbeit auch auf der Absatzseite nicht auszuschließen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unter dem Strich tolerieren wir diese Kooperation, weil die Auswirkungen der weiteren Konzentration auf die Lebensmittelmärkte überschaubar sind und das Vorhaben gleichzeitig auch wichtige positive Effekte mit sich bringt. Die vier großen Lebensmitteleinzelhandelskonzerne EDEKA, REWE, Schwarz-Gruppe und Aldi beherrschen über 85% des Marktes. Vor diesem Hintergrund bietet die Kooperation die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit und damit längerfristig die Eigenständigkeit der kleineren Handelsunternehmen - auch als Absatzalternative für die Lieferanten - zu sichern."
Real ist ein bundesweit tätiger Betreiber von Selbstbedienungs-Warenhäusern inkl. Lebensmittelabteilungen. Die Unternehmen Bartels-Langness, Bünting, Georg Jos. Kaes und Klaas & Kock betreiben Supermärkte mit unterschiedlichen regionalen Schwerpunkten. Netto Nord (nicht zu verwechseln mit der zur EDEKA gehörenden Netto Markendiscount AG), gehört zur Dansk Supermarked A/S und betreibt Discounter-Filialen im Norden und Nordosten Deutschlands.
Auf der Beschaffungsseite verfügen die RTG-Mitglieder in sämtlichen Warengruppen gemeinsam über Anteile von weniger als 15% und liegen somit innerhalb des nach europäischem Kartellrecht als unbedenklich angesehenen Bereichs.
Auf der Absatzseite stehen sich in einigen Märkten an der RTG beteiligte Unternehmen als Wettbewerber gegenüber. Teilweise kommt es zu höheren gemeinsamen Marktanteilen. Auf sämtlichen betroffenen Absatzmärkten sind jedoch gleichzeitig auch die großen Wettbewerber der Parteien mit hohen Marktanteilen vertreten, sodass die wettbewerblichen Spielräume der RTG-Mitglieder weiterhin hinreichend kontrolliert werden.
Die Parteien hatten das Bundeskartellamt seit August 2016 über das Projekt informiert und umfangreiche Daten und Unterlagen dazu vorgelegt. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundeskartellamt den Parteien mitgeteilt, dass es das Vorhaben, insbesondere die gemeinsame Beschaffung, nach derzeitigem Kenntnisstand nicht aufgreifen wird. Das Bundeskartellamt hat die Parteien jedoch auch darauf hingewiesen, dass bei Ausweitung oder Vertiefung der Zusammenarbeit - insbesondere auf der Absatzseite - zu einem späteren Zeitpunkt eine intensivere kartellrechtliche Überprüfung erfolgen kann.

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