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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Japankäfer: Pufferzone um VG Rhein-Selz erweitert
Die Pufferzone umfasst somit Bereiche der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz. Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der ADD unter japankaefer(at)add.rlp.de informieren.
Der Japankäfer ist im letzten Jahr nahe der Landesgrenze in Hessen gefunden worden. Die Käferart ist als Quarantäneschädling eingestuft, weil sie mehr als 400 Pflanzenarten befällt und insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark beeinträchtigen kann. Aufgrund der mit der Verbreitung des Japankäfers einhergehenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden sind besondere Maßnahmen zur Tilgung zu ergreifen.
Was bedeutet das für Bürger und Betriebe?
Neben den vom Bundesland Hessen zu treffenden Maßnahmen wird in Rheinland-Pfalz im gefährdeten Gebiet eine Pufferzone errichtet. Betroffen sind Flächen links des Rheins der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinden Bodenheim und aktuell Rhein-Selz. In der Pufferzone gelten mindestens drei Jahre besondere Maßnahmen.
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Der Transport von Pflanzen mit Erde aus diesem Gebiet heraus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
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Die Verbringung von Oberboden bis zu 30 cm Tiefe aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig untersagt.
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Vom 1. Juni bis 30. September gilt ein grundsätzliches Verbot für das Verbringen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelten Pflanzenresten aus der Pufferzone heraus.
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Betriebe die mit Pflanzen arbeiten sind verpflichtet, ihre Produktionsparzellen und Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 m zu überwachen und bei Verdacht auf den Japankäfer sofort den Pflanzenschutzdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu informieren.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der heimischen Natur und Landwirtschaft und sind sofort wirksam. Verstöße gegen die Vorgaben der Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden.
Verdächtige Käfer melden!
Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unter japankaefer@add.rlp.de mit beigefügten Foto und der Angabe des Fundortes informieren.
Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter groß, hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Auffallend sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite sowie zwei weitere am Ende des Hinterleibs.

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