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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
IVG: Veröffentlicht "Branchenstandard Langzeitdünger"
Der IVG lädt mit seinem Branchenstandard zudem herstellende Unternehmen zur Selbstverpflichtung ein. Beide Dokumente liegen auf www.ivg.org zum Download bereit.
Rasen, Zier- und Nutzpflanzen im Garten brauchen Nahrung. Langzeitdünger liefern Nährstoffe über Wochen oder gar Monate kontinuierlich nach – sie sind somit eine Vorratskammer für Pflanzen und für den Gärtner überaus bequem zu handhaben. Beim Kauf von Langzeitdüngern sollte man jedoch Aufmerksam sein, denn immer häufiger treten am Markt Düngemittel auf, die als Langzeitdünger beworben werden, aber nachweislich keine echte Langzeitwirkung haben. Das ist möglich, da es bisher keine eindeutige Definition des Begriffs „Langzeitdünger“ gibt. Anwenderinnen und Anwender können so getäuscht werden und es entstehen unfaire Wettbewerbsbedingungen für Hersteller, die Düngemittel mit echter Langzeitwirkung im Sortiment führen.
„Mit unserem Branchenstandard und einer entsprechenden Selbstverpflichtung der Hersteller möchten wir Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Produzenten vor unlauteren Geschäftspraktiken und unfairen Wettbewerbsbedingungen schützen“, sagt Robert Scheuß, Referent Gartenbau beim IVG. „Die entwickelten Regelungen schaffen einen Ordnungsrahmen für die Definition von Langzeitdüngern, um der irreführenden Werbung entgegenzuwirken.“ So werden im Branchenstandard die Anforderungen klar und deutlich dargelegt und die unterschiedlichen Komponenten, deren Mindestanteile sowie die Mindestwirkdauer erläutert. Außerdem wird erklärt, welche Produkte nicht unter das Prädikat Langzeitdünger fallen. So bietet eine Liste der Unternehmen, die den Branchenstandard unterzeichnet haben, eine Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher. Neben den IVG Mitgliedsfirmen können sich auch Düngemittelproduzenten oder Handelsunternehmen, die nicht im IVG organisiert sind, aber der Selbstverpflichtung zustimmen, in die Liste mitaufnehmen lassen.
Bisherige Unterstützer des Branchenstandards sind die Deutsche Rasengesellschaft e.V., der Greenkeeper Verband Deutschland e.V., der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V., der Verband Deutscher Garten-Center e.V. sowie der Zentralverband Gartenbau e.V. Branchenstandard, Selbstverpflichtung und Liste der Unternehmen liegen im Downloadbereich auf www.ivg.org bereit.

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