Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

IVG: Neue Leitfäden für Behörden und Hersteller

Gemeinsam mit der European Garden Machinery industry Federation (EGMF) hat der Industrieverband Garten (IVG) e.V. weitere Leitfäden entwickelt, die Behörden und Hersteller bei der Beurteilung der CE-Konformität von Garten- und Rasenpflegegeräten unterstützen sollen.

Bereits 2015 veröffentlichte der Verband erste Dokumente für ausgewählte Produktgruppen mit Verbrennungsmotor. Jetzt wurde das Angebot erweitert und auch elektrisch betriebene Produkte – insbesondere im Hinblick auf die Akku-Technologie – einbezogen. Die Leitfäden können auf der IVG-Webseite heruntergeladen werden, sie stehen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zur Verfügung.

Die Dokumente befinden sich im Download-Bereich (www.ivg.org) der IVG-Webseite. Seit zwei Jahren gibt es dort bereits Leitfäden zu den Produktgruppen Rasentraktoren, Rasenmäher, Motorhacken, Motorsensen und Kettensägen. Neu hinzugekommen sind nun die Segmente Rasentrimmer, Häcksler, Laubsaug- und Laubblasgeräte sowie Heckenscheren. Zielgruppe sind unter anderem Marktüberwachungsbehörden, Zollstellen, Importeure und Hersteller. Sie sollen nun schneller und einfacher die CE-Konformität der entsprechenden Geräte bewerten können. Die Leitfäden berücksichtigen alle erforderlichen EU-Richtlinien hinsichtlich der Konformitätsprüfung. Sie sind nicht für eine technische Bewertung der Maschinen geeignet. (IVG)

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