Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

IVG: Fachgespräch zur Düngemittelverordnung

Engagierte Vertretung der Industrieinteressen zur Novellierung der Düngemittelverordnung.In einem Fachgespräch zur Novellierung der Düngemittelverordnung beim BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Bonn am 5. Juli 2007 hat der Industrieverband Garten engagiert die Interessen der industriellen Anbieterseite in dem Gesetzgebungsverfahren vertreten.

 

Der Industrieverband Garten stützt sich dabei auf die Mitgliedschaft von etwa 60 Unternehmen aus diesem Marktsegment, die alle durch die Regulierung der Düngemittelverordnung betroffene Produkte repräsentieren, wie Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Rinden und Substrate, Pflanzenhilfsmittel.

 

Darüber hinaus hat der Industrieverband Garten selbst auf die ausführlichen Stellungnahmen hingewiesen und die damit verbundene Vorarbeit durch Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Sektoren.

 

Der Industrieverband Garten (IVG) setzt auf konkrete Ergebnisse des Gespräches mit dem Ministerium und Verbesserungen aus Sicht alle beteiligten Wirtschaftskreise, also Industrie, Handel, Verbraucher, Anwender / Gartenbau. Wertgebende, typbestimmende Inhaltsstoffe von Produkten, in erster Hinsicht sind dies Nährstoffe und Spurennährstoffe, sollten nur deklarationspflichtig sein, wenn sie den Produkten gezielt gemäß ihrem Verwendungszweck zugefügt werden. Dabei sind praktikable Toleranzen vorzugeben, die auch produktionstechnisch eingehalten werden können.

 

Nebenbestandteile sollten nur kennzeichnungspflichtig sein, wenn die damit verbundenen Frachten bei der Anwendung der Produkte auch nachweisbare Wirkungen bei der Düngung / Bodenverbesserung erzielen bzw. den Bodenschutz beeinträchtigen. Im Übrigen engagiert sich der IVG für die uneingeschränkte Vertriebsfähigkeit der bewährten Produkte, hierzu zählen auch umhüllte Düngemittel, Düngemittel mit tierischen Rohstoffen und Rindenprodukte. (ivg)

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