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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
IVA: Richtungsweisende Urteile im Pflanzenschutzrecht
In zwei vom Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig in der vergangenen Woche als Musterverfahren zusammen behandelten Klagen von Pflanzenschutzmittel-Herstellern ist deren Anträgen stattgegeben worden. Diese hatten gegen neue, vom Umweltbundesamt (UBA) ab dem 1. Januar 2020 geforderte Anwendungsbestimmungen geklagt, die unter anderem festlegten, dass Landwirte die betreffenden zugelassenen Pflanzenschutzmittel nur dann anwenden dürfen, wenn sie 10% ihrer gesamten Ackerfläche als sogenannte Biodiversitätsflächen vorhalten.
Nach Ansicht des Gerichts verstoßen diese Anwendungsbestimmungen gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere den Harmonisierungsgedanken der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung 1107/2009). Das VG Braunschweig verpflichtete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) daher, die Zulassungen für die beiden Mittel ohne die Anwendungsbestimmungen über den 31. Dezember 2019 hinaus zu erteilen.
Nach Information des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) sind noch zahlreiche Widersprüche und Klagen gegen Zulassungsbescheide mit den entsprechenden Anwendungsbestimmungen anhängig. Der Wirtschaftsverband geht davon aus, dass diese mit Blick auf die zum 31. Dezember 2019 auslaufenden Zulassungen nun unverzüglich abgeschlossen und die Zulassungen entsprechend den Entscheidungen des VG Braunschweig in den Musterverfahren erteilt werden. (IVA)

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