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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Invasive Arten: Bundestag verabschiedet Gesetz
Mit Beschluss vom 29. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zu invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Das Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.
Mit dem Gesetz werden vor allem die Zuständigkeiten in Deutschland festgelegt, da die EU-Verordnung schon die maßgeblichen Regelungen enthält. Laut EU-Verordnung dürfen gelistete invasive Arten - nach einer Übergangszeit - nicht mehr gehandelt, gezüchtet oder vermarktet werden. Die erste Liste enthält 37 Arten, davon 14 Pflanzenarten. Für den Vollzug ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig.
Das Gesetz enthält nun eine Verordnungsermächtigung zur Erstellung einer nationalen Liste invasiver Arten. Zudem können mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit einer Verordnungsermächtigung bundeseinheitlich Vorkommensgebiete für gebietsheimische Gehölze und Saatgut festgelegt werden.
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt, dass mit der getroffenen Festlegung Rechts- und Planungssicherheit hergestellt wird. Damit habe sich die Politik einer schwierigen Entscheidung gestellt und nach gründlicher Abwägung eine Festlegung getroffen, die nunmehr in Deutschland für ein einheitliches Vorgehen sorgt. Dies sei angesichts des intensiven innerdeutschen Handels positiv zu bewerten. (ZVG)

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