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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
IG BAU: Reagiert auf Rukwied-Aussage
„Also wenn die Saisonarbeitskräfte dann auch nur noch 80% des Gesamtvolumens arbeiten müssen, bin ich mit dem Vorschlag einverstanden.“ Ironisch antwortet der stellvertretende Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Harald Schaum, der unter anderem für die Landwirtschaftsbranche zuständig ist, auf die jüngste Äußerung des Bauernverbandspräsidenten Joachim Rukwied. Danach sollen die Saisonarbeitskräfte künftig nur noch 80% des Mindestlohnes bekommen. „Der Name sagt es ja schon, Mindestlohn. Unter diese äußerste untere Grenze sollte das Entgelt nicht fallen, damit die Menschen einigermaßen davon leben können. Wieder soll bei den Arbeitskräften, die oftmals an der Armutsgrenze leben, gespart werden. Da sagen wir ganz klar nein, daran wird nicht gerüttelt.“
Ohnehin gäbe es heute schon Ausnahmeregelungen für Arbeitgeber in der Landwirtschaft. So sei eine kurzfristige Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei. Bei der Krankenversicherung werde mit dem Abschluss einer Gruppenkrankenversicherung gespart. Diese habe längst nicht so viele Leistungen wie eine gesetzliche Krankenkasse. Das Einkommensteuergesetz ermögliche darüber hinaus unter bestimmten Bedingungen eine Pauschalbesteuerung von 5% des Arbeitslohns, was den Arbeitgebern Bürokratie erspare. Schließlich könnten Betriebe die täglichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung direkt vom Lohn abziehen. „Und das wird weidlich ausgenutzt. In unseren jährlichen Monitorberichten sind das oftmals bis zu 50% des Lohns“, sagt Schaum.
Bis Ende Juni will die Mindestlohnkommission bekannt geben, wie viel die unterste Lohngrenze künftig betragen wird, in der Diskussion sind 15 Euro. „Ich hoffe darauf. Für die extrem harte Arbeit auf den Feldern, in den Weinbergen, auf den Höfen und anderen Orts ist das nicht mehr als recht und billig“, so Schaum abschließend.

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