Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

IG BAU: Informiert Saisonkräfte über ihre Rechte

Die Agrargewerkschaft IG BAU rät Helfern bei der Spargelernte, ihren Lohn genau zu prüfen. Die Saisonkräfte kommen oft aus dem osteuropäischen Ausland nach Deutschland.

Die IG BAU informiert Saisonkräfte über ihre Rechte.

Um sie über ihre Rechte zu informieren, verteilt die IG BAU regelmäßig Flyer der Initiative „Faire Landwirtschaft“ mit Informationen. In sechs Sprachen (Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Kroatisch, Ungarisch und Deutsch) erfahren die Beschäftigten was ihnen zusteht – allem voran wie hoch ihr Lohn mindestens sein muss.

Für Erntehelfer gilt ein eigener Mindestbetrag. Seit dem 1. Januar 2017 muss in Ost und West gleich viel bezahlt werden. Pro Stunde stehen den Beschäftigten mindestens 8,60 Euro zu. Bei einer durchschnittlichen Spargelernte von rund 20 Kilogramm in der Stunde macht das gerade einmal 0,43 Euro, die eine Saisonkraft am Kilopreis des Spargels beteiligt ist. Diesen Betrag sollten sie dann wenigstens auch bekommen.

„Leider beobachten wir immer wieder, dass Saisonkräfte nicht ihren vollen Lohn erhalten. Es ist kaum zu fassen, wie einfallsreich manche Arbeitgeber sind, wenn es um die Lohnprellerei geht. Sie haben es dabei umso leichter, je weniger die Beschäftigten ihre Ansprüche kennen. Manche wissen nicht einmal, dass es ein für alle Betriebe vorgeschriebenes Mindestentgelt gibt“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum.

„Wir klären deshalb die Helfer in vielen ihrer Muttersprachen über die Rechte auf. Sie müssen wissen, dass sie ihre Arbeitszeit selbst aufschreiben sollten. Dann müssen sie in ihrer Lohnabrechnung genau prüfen, ob alles übereinstimmt. Und wenn sie Abweichungen feststellen, die Differenz umgehend bei ihrem Chef einfordern sollten.“

Ein großer Knackpunkt bei der korrekten Bezahlung sind aus Sicht der IG BAU die Abzüge für Unterkunft und Verpflegung. Aber auch dafür gibt es klare Regelungen, die im Flyer erklärt werden.

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