Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Hopfenanbau: Urteil zur Nachweisbarkeit einer Berufskrankheit

Die Parkinson-Krankheit kann auf den Umgang mit Pestiziden zurückgehen. Häufig treten die Symptome dieser Krankheit erst mit zeitlicher Verzögerung auf.

Die Parkinson-Krankheit kann auf den Umgang mit Pestiziden zurückgehen. Häufig treten die Symptome dieser Krankheit erst mit zeitlicher Verzögerung auf. Wie ist es dann mit dem Nachweis der Verursachung durch die Chemikalien, wenn eine Berufskrankheit anerkannt werden soll? Dazu hat das bayerische Landessozialgericht eine Entscheidung veröffentlicht, bei der zwischen der Schadstoff-Exposition und der Diagnose Parkinson über zehn Jahre vergangen waren.

"Chemische Keule" im Hopfenanbau
Der Kläger baute als Landwirt fast dreißig Jahre lang Hopfen an. Jedes Jahr brachte er 14 bis 15 mal Schädlingsbekämpfungs-, Unkrautvernichtungsmittel sowie Fungizide aus. Erst in den letzten Jahren seiner Tätigkeit nutzte der Kläger eine Atemmaske. Schließlich gab er den Hopfenanbau auf. Mehr als zehn Jahr später wurde ein Parkinson-ähnliches Krankheitsbild festgestellt.

Parkinson-ähnliche Erkrankung als Berufskrankheit
Das Bayerische Landessozialgericht hat offen gelassen, ob eine durch Pestizide verursachte parkinson-ähnliche Erkrankung überhaupt als neue, d.h. als "Wie"-Berufskrankheit anzuerkennen ist. Denn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den eingesetzten Chemikalien und der Erkrankung war nicht überwiegend wahrscheinlich. Der Zeitraum von 10 Jahren zwischen letzter Exposition und der Krankheits-Diagnose lässt es nicht zu, den notwendigen Ursachenzusammenhang zu bejahen. Bayer. LSG Urteil vom 6.11.2013 - Externer Link - neues FensterL 2 U 558/10

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