Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Hofläden: Erdbeeren und Spargel auch sonntags

Erntefrische Erdbeeren und knackfrischen Spargel können die niedersächsischen Verbraucher auch sonntags direkt beim Bauern bekommen. Wie der Landvolk-Pressedienst berichtet, dürfen Hofläden an Sonn- und Feiertagen drei Stunden lang öffnen.

Erntefrische Erdbeeren und knackfrischen Spargel können die niedersächsischen Verbraucher auch sonntags direkt beim Bauern bekommen. Wie der Landvolk-Pressedienst berichtet, dürfen Hofläden an Sonn- und Feiertagen drei Stunden lang öffnen. Eine Einschränkung hinsichtlich des Sortiments und der Größe gibt es dabei nicht. Der Laden sollte aber an einen landwirtschaftlichen Betrieb angeschlossen sein und auch Produkte von diesem Betrieb anbieten. Nimmt der Handel mit zugekauften Waren überhand im Vergleich zum Verkauf der eigenen Waren, stufen die Behörden auch Hofläden immer häufiger als eine „normale“ Verkaufsstelle ein, die üblicherweise an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet werden darf. Laut dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten gilt dann der Grundsatz „montags bis samstags jederzeit, sonntags fast nie“. Die 3-Stunden-Regelung gilt auch für den Verkauf außerhalb der üblichen Verkaufsstellen, beispielsweise in den sogenannten „Erdbeerhäuschen“. Außerdem sollten die Zeiten außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen. (LPD)

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