Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Hofabgabeklausel ist nicht zu rechtfertigen

Behm: Furcht vor Vervielfachung der Alterskassenbeiträge an den Haaren herbeigezogen.

Cornelia Behm MdB, agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die Befürchtung, die Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen könnten sich im Falle der Abschaffung der Hofabgabeklausel vervielfachen, sind völlig an den Haaren herbeigezogen. Sie dienen offenbar einzig und allein dem Zweck, die Zustimmung von Landwirten für die völlig überholte und verstaubte Hofabgabeklausel durch Horrorszenarien aufrechtzuerhalten.

Die Vertreter des Bauernverbandes täuschen die Landwirte, wenn sie versuchen, die Hofabgabeklausel heute noch mit den finanzpolitischen Argumenten aus den 50iger-Jahren zu rechtfertigen. Ich kann mir keinen Agrarsozialpolitiker vorstellen, der ernsthaft auf die Idee käme, den Bundeszuschuss zur Altersicherung im Falle der Abschaffung der Hofabgabeklausel zu streichen, nur weil dieser Zuschuss in den fünfziger Jahren mit der Hofabgabeklausel begründet wurde.

Die Diskussion heute ist eine völlig andere. Heute wird sich die Agrarsozialpolitik immer an der bestehenden Beitrags-Leistungs-Relation in der Gesetzlichen Rentenversicherung orientieren und daran festhalten, dass die Zuschüsse zur Altersicherung der Landwirte die strukturwandelbedingten Zusatzkosten in Folge einer überdurchschnittlichen Zahl an Altersteilern ausgleichen.

Die Beitrags-Leistungs-Relation in der Alterssicherung der Landwirte ist gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung bekanntlich um 10% günstiger. Dies ist in bestimmten Schlechterstellungen begründet, die in der Altersicherung der Landwirte gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung gelten, so z.B. bei den Kindererziehungs- und Anrechungszeiten, der Wartezeit und eben der Hofabgabeklausel. Die Abschaffung der Hofabgabeklausel würde daher allenfalls zu einer Erhöhung der Beiträge um wenige Prozent führen.

Umgekehrt betrachtet: Alle Landwirte zahlen aufgrund der Hofabgabeklausel geringfügig vergünstigte Beiträge zu den Alterkassen. Diesen Vorteil für Alle bezahlen diejenigen Landwirte, die komplett um ihre Rente betrogen werden. Diese Art der Umverteilung lässt sich nicht rechtfertigen.“ (behm)

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