Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Herbizide: Nicht auf befestigten Flächen

Auch auf Flächen, auf denen eigentlich nichts wachsen soll, wie Plattenwegen und Garageneinfahrten, sprießt jetzt überall zartes Grün.Gerne wird dann zur Spritze gegriffen und den jungen Pflänzchen gründlich mit Chemie zuleibe gerückt. Was viele nicht wissen: Das ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit.

 

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Darauf macht der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer aufmerksam. Grund des Verbotes ist, dass die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und die über die Kanalisation entwässert werden. Auch ein biologischer Abbau im Boden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Wird also beispielsweise auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, noch dazu mit einer Gießkanne, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und den Wasserwerken große Probleme bereiten. Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt das Pflanzenschutzamt, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen, vorzugehen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

 

Dieses Herbizidverbot gilt für alle Flächen, die nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, also auch Industriegelände, Bahngleise oder kommunale Flächen, wie Marktplätze oder Friedhofswege. Wer dafür verantwortlich ist, dass Gehwege verkehrssicher sind, in der Regel Städte, Kommunen oder Firmen, kann sich eine Ausnahmegenehmigung von diesem Herbizidverbot erteilen lassen, wenn keine anderen Maßnahmen der Unkrautbekämpfung möglich oder wirtschaftlich zumutbar sind. Antragsformulare für die Ausnahmegenehmigung gibt es beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Siebengebirgsstraße 200, 53229 Bonn, Telefon: (02 28) 4 34 21 14, Fax: 4 34 21 02, E-Mail: pflanzenschutzdienst@lwk.nrw.de oder im Internet unter

 

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