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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
HDE: UTP-Richtlinie eins zu eins umsetzen
Mit der UTP-Richtlinie will der EU-Gesetzgeber kleinere landwirtschaftliche Erzeuger und Hersteller bei den Vertragsverhandlungen mit größeren Abnehmern besser schützen. Nun wollen die Regierungsfraktionen auch internationale Großkonzerne mit Milliardenumsätzen in den Schutzbereich einbeziehen.
„Der EU-Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich der Neuregelung bewusst auf kleine und mittelgroße Vertragspartner beschränkt, um Marktstörungen zu vermeiden“, erläutert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Richtlinie greife intensiv in die Vertragsbeziehungen der Lebensmittellieferkette ein, um die Verhandlungsposition der Lieferanten und Erzeuger zu stärken.
„Wenn durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs nun die Marktposition von Großkonzernen verbessert wird, konterkariert dies die Ziele der EU“, stellt Genth fest. Die großen Lieferanten würden nämlich die neuen Vorschriften zur Margenverbesserung nutzen. Steigende Verbraucherpreise und verstärkte Konzentrationstendenzen wären die Folge. „Wenn gleichzeitig auch noch Listungsgebühren weitgehend verboten werden sollten, würde sich die Wettbewerbsposition mittelständischer Lieferanten durch die deutsche Gesetzgebung im Verhältnis zu ihren großen Konkurrenten weiter verschlechtern“, prognostiziert Genth.
Ohne Listungsgebühren hätten kleinere Lieferanten deutlich schlechtere Chancen, ins Regal der Supermärkte zu gelangen. „Während die großen Konzerne mit umfangreichen Werbemaßnahmen Listungsdruck auf den Einzelhandel ausüben und sich so ihren Regalplatz sichern, verlieren die kleineren Lieferanten bei einem Verbot der Listungsgebühren eine Möglichkeit, bei unsicheren Erfolgsaussichten ihres Produkts gleichwohl eine Aufnahme ins Sortiment des Lebensmitteleinzelhandels zu erreichen.
„Die EU-Richtlinie geht bereits über die ursprünglichen Pläne der Kommission hinaus. Im Interesse der Verbraucher und eines funktionierenden Wettbewerbs sollten sich die Regierungsfraktionen im Bundestag auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung beschränken“, resümiert Genth. (PdH)

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