Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

HDE: Sieht geplante Änderungen im Wettbewerbsrecht kritisch

Anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zum Referentenentwurf eines "Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes" (11. GWB-Novelle) kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) die geplanten Neuregelungen.

Nachhaltigen Wohlstand sichern – dafür engagiert sich der HDE. Bild: HDE.

„Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, bekommt das Bundeskartellamt den Charakter einer Marktregulierungsbehörde“, so HDE-Experte Peter Schröder. Dies stelle einen Paradigmenwechsel in der deutschen Wettbewerbsordnung dar. „Bisher war es das Ziel des Kartellrechts, den ungestörten Wettbewerb sicherzustellen. Hierzu konnte wettbewerbsbeschränkendes Verhalten unterbunden und Fusionen kontrolliert werden“, erläutert Schröder. Mit den vorliegenden Änderungen solle die Behörde nun selbst - zum Beispiel mit Vorgaben für das Marktverhalten oder die Anordnung von Zwangsverkäufen - gestaltend in die Wettbewerbsprozesse eingreifen. „Politisch unerwünschte Marktergebnisse erfolgreichen Unternehmertums sollen in Zukunft durch behördliche Vorgaben korrigiert werden“, so Schröder.

„Der Gesetzentwurf bringt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Richtigkeit der Ergebnisse freier Wettbewerbsprozesse zum Ausdruck“, stellt der HDE-Rechtsexperte fest. Während strukturelle Maßnahmen bislang nur unter der Voraussetzung eines Rechtsverstoßes ergriffen werden konnten, gerieten in Zukunft völlig legal und erfolgreich agierende Unternehmen allein wegen bestehender Marktstrukturen in den Zugriffsbereich der Kartellbehörde. „Auch die weiterhin im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, bei Kartellverstößen Gewinne ohne Nachweis eines Verschuldens in Form eines umsatzabhängigen Pauschalbetrags zu Gunsten der Staatskasse abzuschöpfen, belegt wegen der damit verbundenen Belastungen für die Unternehmen das mangelnde Augenmaß des Wirtschaftsministers mitten in einer der schwersten Wirtschaftskrisen der deutschen Nachkriegsgeschichte“, so Schröder weiter. (HDE)

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