Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

HDE: Pläne zu Wettbewerbsreform sind verfassungswidrig

Bereits seit Monaten begleitet der Handelsverband Deutschland (HDE) die Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Reform des Wettbewerbsrechtes (GWB-Novelle) sehr kritisch.

Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Bild: HDE.

Nun liegt ein im Auftrag des HDE von Prof. Martin Nettesheim von der Universität Tübingen erstelltes juristisches Gutachten vor, das zentrale Neuregelungen aus dem aktuellen Gesetzesentwurf als verfassungswidrig einstuft. In dem Gutachten stellt der Wissenschaftler unter anderem fest, dass das vorliegende Gesetzesvorhaben nicht darauf abziele, Lücken im bestehenden Kartellrecht zu schließen, sondern einen vollkommen neuen ordnungspolitischen Ansatz darstellt. Und das, ohne dass akute Missstände oder Regelungsbedarfe erkennbar seien.

Dem Gutachten nach bekäme das Bundeskartellamt Befugnisse, die einer Behörde in unserer rechtsstaatlichen Demokratie nicht zustünden. So müsse die Formulierung allgemeiner Marktverhaltensregeln dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Zudem verletzen laut Gutachten die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Eingriffsbefugnisse des Bundeskartellamts nach Feststellung einer „Störung des Wettbewerbs“ den aus dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip folgenden Bestimmtheitsgrundsatz. Denn „für die Rechtsunterworfenen ist nicht erkennbar, wann eine Störung vorliegt: Sie können ihr Verhalten nicht so ausrichten, dass sie Zwangsmaßnahmen voraussehbar vermeiden.“ Außerdem sieht Nettesheim einen unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth hält fest: „Selten begegnete ein Gesetzentwurf einer so eindeutigen und uneingeschränkt ablehnenden Position der Wirtschaft. Das weitere parlamentarische Verfahren sollte von den verantwortlichen Entscheidungsträgern zum Anlass genommen werden, die auch von der Wissenschaft artikulierten Bedenken ernsthaft zu berücksichtigen. Wir sind sicher, dass auch die verantwortlichen Parlamentarier ein Interesse daran haben, ein verfassungsrechtlich unangreifbares Kartellrecht zu gewährleisten.“ Am heutigen Mittwoch findet die Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zum Thema statt. (HDE)

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