Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

HDE: Neue Sanktionen zur Durchsetzung von Verbraucherrecht unnötig

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausweitung und Verschärfung der Befugnisse von Behörden, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Verbraucher zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren, lehnt der Handelsverband Deutschland (HDE) als unnötig und unverhältnismäßig ab.

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausweitung und Verschärfung der Befugnisse von Behörden, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Verbraucher zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren, lehnt der Handelsverband Deutschland (HDE) als unnötig und unverhältnismäßig ab.

Die EUKommission will, dass die Behörden in den einzelnen Staaten den Händlern bei Verstößen gegen einzelne Bestimmungen des Verbraucherrechts Webseiten sperren oder abschalten können. „Der Deutsche Bundestag hat Netzsperren erst vor wenigen Jahren aus gutem Grund fast einstimmig abgelehnt. Die Bundesregierung sollte das Votum des Bundestages berücksichtigen und sich gegen diesen Kommissionsvorschlag wenden“, so Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Gerade mit Blick auf den laufenden Digitalisierungsprozess im Einzelhandel seien Webseiten von so elementarer Bedeutung, so dass entsprechende Sperren schwere Folgen für die Unternehmen haben könnten. Es gebe zudem grundsätzlich keinen Anlass für einen Ausbau der Sanktionen - die zivilrechtliche Durchsetzung des Verbraucherrechts in Deutschland funktioniere gut.

Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (KOM (2016) 283) sieht in Artikel acht sogenannte Mindestbefugnisse vor. Dazu zählen neben dem Sperren oder Abschalten von Webseiten eine behördliche Beendigung von Verträgen, eine behördliche Entschädigungsanordnung sowie die Abschöpfung von Unternehmensgewinnen vor. Anwendbar sollen diese Befugnisse nach Artikel 3 sein, wenn in nur zwei Mitgliedstaaten der gleiche Verstoß festgestellt wird. (PdH)

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