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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
HDE: Neue EU-Regulierungen derzeit nicht notwendig
„Faire Geschäftsbeziehungen sind ein richtiges Ziel. Aber auf EU-Ebene wurden erst vor kurzem neue Regeln für das Verhältnis zwischen digitalen Plattformen und Einzelhändlern geschaffen. Bevor jetzt schon wieder neue Vorschriften erlassen werden, muss die aktuelle Verordnung erst einmal konkrete Erkenntnisse in der Praxis liefern. Nur bei etwaigen Defiziten sollte noch einmal nachreguliert werden“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Die jüngste Neuregelung gab es im Rahmen der Platform-to-Business-Verordnung der EU, die im Juli 2020 in Kraft getreten ist.
Der HDE sieht Online-Plattformen grundsätzlich als Treiber der Digitalisierung und der damit verbundenen Vorteile für Wettbewerb und Verbraucher. „Viele mittelständische Einzelhändler haben über die Online-Marktplätze die Chance, sich relativ schnell und einfach ein Online-Standbein aufzubauen. Online-Plattformen dürfen nicht grundsätzlich als regulierungsbedürftig gelten. Dafür sind auch die Geschäftsmodelle der einzelnen Unternehmen zu unterschiedlich sowie die Angebote zu vielfältig“, so Tromp weiter. Eine wettbewerbsrechtliche Regulierung solle sich deshalb auch weiterhin ausschließlich am bewährten Konzept der Marktbeherrschung ausrichten. Anstatt vollkommen neue Regulierungsinstrumente zu schaffen, sollte die EU-Kommission das bestehende EU-Wettbewerbsrecht überarbeiten, um dort neue Geschäftsmodelle und -praktiken vor dem Hintergrund der Digitalisierung noch besser berücksichtigen zu können.
„Es sollte nicht um grundsätzliche Verbote oder neue Einschränkungen gehen, sondern jeder regulatorische Eingriff gegen solche Unternehmen muss an ein konkretes rechtswidriges Verhalten geknüpft sein“, so Tromp. (HDE)

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