Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

HDE: Lehnt Digitalsteuer ab

Entgegen einem Vorschlag des Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck, sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) keine Notwendigkeit für die Einführung einer Digitalsteuer.

Der HDE wünscht sich einheitliche Lösungen auf europäischer Ebene.

Da stationärer Handel und Online-Handel immer stärker Hand in Hand gehen, ist eine strikte Zweiteilung weder umsetzbar noch zeitgemäß. Worauf es ankommt, ist vielmehr die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Insbesondere gegenüber Händlern aus Fernost besteht ein Ungleichgewicht, solange sie nicht ausnahmslos die korrekte Umsatzsteuer abführen. „Es muss sichergestellt werden, dass alle Händler bereits bestehende Steuerpflichten einhalten. Dafür braucht es keine neue Abgabe oder Steuer“, so der stellvertretende HDEHauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

In den vergangenen Monaten haben sich viele stationäre Händler eine Online-Präsenz aufgebaut, sind etwa auf Online-Plattformen aktiv. Es besteht die Gefahr, dass eine Digitalsteuer auch auf ihre Kosten gehen könnte. „In Frankreich hat die Digitalsteuer kleinen und mittleren Händlern einen Bärendienst erwiesen. Dort wurde der erhöhte Steuersatz direkt an die Marktplatzhändler weitergegeben“, so Tromp weiter. Die Vertriebskanäle mit einer Digitalsteuer gegeneinander auszuspielen, sei daher nicht zielführend. Wettbewerbsverzerrungen lassen sich nur ausräumen, wenn im internationalen Online-Handel gleiche steuerliche Wettbewerbsbedingungen herrschen. „Die Besteuerung muss dort stattfinden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. Die EU-Staaten sind schon auf einem guten Weg, hierfür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen“, betont Tromp. So hat die EU-Kommission den Vorschlag unterbreitet, für Digitalunternehmen ohne physische Präsenz in einem Land eine digitale Betriebsstätte einzuführen. Damit könnten die in einem Land erwirtschafteten Gewinne auch einer Besteuerung unterzogen werden. „Diesen Vorschlag gilt es umzusetzen. Einheitliche Lösungen auf europäischer Ebene leisten einen wichtigen Beitrag zum fairen Wettbewerb“, so Tromp weiter. (PdH)

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