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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
HDE: Kritisiert zusätzliche Bürokratie bei Arbeitszeiterfassung
Den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Arbeitszeiterfassung bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Entgegen den Ankündigungen des Koalitionsvertrags beschränke sich der Entwurf auf neue Regulierungen und zusätzliche Bürokratie für die Arbeitgeber.
„Die vorgesehenen Regelungen stehen weder im Einklang mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts noch mit den heutigen Interessen der Beschäftigten und Arbeitgeber an flexiblen Arbeitszeitmodellen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Entwurf aus dem BMAS sei daher äußerst problematisch. „Die geplanten Änderungen gehen weit über die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht gesetzten Anforderungen an eine Arbeitszeiterfassung hinaus“, so Genth weiter. Für Handelsunternehmen hätten sie in schwierigen und noch immer ungewissen Zeiten unnötige Belastungen zur Folge. Auch die geplanten Ausnahmeregelungen für die Tarifvertragsparteien seien zu begrenzt und hätten in der Praxis wohl wenig Relevanz. Stattdessen bedürfe es Öffnungen für Betriebsvereinbarungen und auch Individualvereinbarungen.
Der am Dienstag bekannt gewordene Referentenentwurf des BMAS sieht eine grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen und diese Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Auch eine Aufzeichnung durch den Arbeitnehmer wäre demnach zulässig. Wenn die Aufzeichnung durch den Arbeitnehmer erfolgt und der Arbeitgeber auf die Kontrolle der vertraglichen vereinbarten Arbeitszeit verzichtet, hat dieser durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht bekannt werden. „Die strengen Vorgaben zur Form und zur Frist der Arbeitszeitaufzeichnung bedeuten insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen unnötige zusätzliche Bürokratie. Diese immer neuen Belastungen sind ihnen nicht mehr zuzumuten“, betont Genth. Die Möglichkeit zur Delegation der Arbeitszeiterfassung auf den Arbeitnehmer sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, jedoch bleibe es nach der aktuellen Entwurfsbegründung letztlich bei einer vollumfänglichen Aufzeichnungs-, Kontroll- und Aufbewahrungspflicht. „Als Vertrauensarbeitszeit, zu der sich die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag eigentlich bekannt hatte, kann man diese vermeintliche Ausnahmeregelung nicht bezeichnen“, so Genth weiter. (PdH)

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