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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
HDE: Handel leistet Beitrag zum Energiesparplan
„Der Einzelhandel leistet in diesen schwierigen Zeiten seinen Beitrag und spart schon heute bewusst und effektiv Energie ein“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Branche unterstütze daher die in der geplanten Verordnung über kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgesehene Temperaturabsenkung etwa für Bürotätigkeiten in Innenräumen auf 19°C. „Das Ziel muss sein, weitere Energiesparpotenziale optimal auszuschöpfen, ohne dabei aber die Gesundheit oder die Leistung der Beschäftigten zu beeinflussen“, betont Genth. Vor diesem Hintergrund könne unter Umständen sogar eine etwas weitere Absenkung der Mindestraumtemperaturen für Arbeitsplätze durch den Gesetzgeber sinnvoll sein. „Jedes Grad weniger spart beim Heizen 6% an Energie ein“, so Genth weiter.
Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des HDE, warum der Spielraum für Temperaturabsenkungen für private Arbeitgeber geringer ausfällt als im öffentlichen Bereich. „Private Arbeitgeber müssen Mindesttemperaturen garantieren, während bei den öffentlichen Arbeitgebern dieselben Temperaturen als Höchsttemperaturen gelten. Dadurch können öffentliche Arbeitgebern deutlich mehr Energie einsparen, weil sie weniger heizen müssen“, so Genth. Zudem sei bereits heute die befristete Geltungsdauer der neuen Regelung zur Absenkung der Raumtemperatur zu überdenken. Nach dem Verordnungsentwurf soll sie am 28. Februar 2023 wieder außer Kraft treten. „Das reicht bei einem kalten Frühjahr nicht aus. Die Heizperiode dauert in Deutschland meist länger an“, so Genth weiter.
Die Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Ladentüren künftig nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben dürfen. „Diese Maßnahme wird schon heute häufig in der Praxis umgesetzt. Durch geschlossene Türen kann natürlich ein großer Beitrag zum Energiesparen geleistet werden. Zugleich kommen aber weniger Kunden in das Geschäft“, erklärt Genth. Um Kundinnen und Kunden auf die Maßnahmen hinzuweisen, hätte daher die Klimaschutzoffensive des Handels Plakate mit der Information „Türen zu, Geschäfte offen“ entwickelt. „Auch die Beleuchtung in den Schaufenstern wird heute schon von vielen Händlerinnen und Händlern als energiesparende Maßnahme reduziert“, so Genth weiter. Dass die neue Verordnung eine Abschaltung beleuchteter oder leuchtender Werbeanlagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr vorsieht, trage der Handel als Bemühung zur Energieeinsparung mit. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass Handelsunternehmen durch ihre Beleuchtung in den Städten nachts vielerorts für ein besseres Sicherheitsgefühl sorgten.
Das BMWK hatte zuletzt zwei Verordnungen für Energieeinsparungen veröffentlicht. Ziel der Verordnungen soll es sein, bei der Abwendung einer nationalen Gasmangellage zu unterstützen. Eine der beiden Verordnungen beinhaltet kurzfristige Maßnahmen und soll ab dem 1. September 2022 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Bundeskabinetts. Die andere Verordnung ist auf mittelfristig wirksame Maßnahmen ausgerichtet und soll ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten. (HDE)

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