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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
HDE: Gegen Verkürzung der Zahlungsfristen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Pläne der Regierungsfraktionen, durch Änderungen des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs die Vertragsfreiheit weiter einzuschränken. „Während auch nach der einschlägigen EU-Richtlinie die Vereinbarung von Zahlungszielen von bis zu 60 Tagen zulässig ist, wollen die Regierungsfraktionen diese Frist nun halbieren und damit die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung ganz wesentlich einschränken“, so HDE-Experte Peter Schröder. Bisher konnten Unternehmen in Deutschland die Zahlungsziele frei aushandeln. Neue Regulierungen sollen das zukünftig verhindern. Schröder: „Das führt für den Mittelstand und die Verbraucher zu unnötigen und großen Belastungen“. Die Pläne würden den Einzelhandel aus Kostengründen zwingen, die Lagerhaltung einzuschränken und auf „just in time“- Lieferungen umzustellen. Mittelständische Lieferanten könnten das aber kaum leisten und würden damit in Zukunft als Vertragspartner ausfallen. Zusätzliche Finanzierungskosten des Handels würden außerdem wegen der geringen Margen in der Branche zwangsläufig auch zu höheren Verbraucherpreisen führen.
Zwar bietet die vorgesehene Neuregelung die Möglichkeit, ausdrücklich längere Zahlungsziele mit den Lieferanten zu vereinbaren, soweit diese den Gläubiger nicht grob benachteiligen. „Weil aber völlig unklar ist, was darunter zu verstehen ist, wird diese Möglichkeit nur geringe praktische Relevanz haben“, prognostiziert Schröder. Der Gesetzgeber solle daher nicht den Interessen einzelner Branchen wie der Bauwirtschaft folgen, sondern zum Schutz von Verbrauchern und Mittelstand an der ursprünglichen geplanten Eins-zu-Eins-Umsetzung der einschlägigen EURichtlinie festhalten. (pdh)

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