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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
HDE: Für steuerliche Entlastung von Teilzeitbeschäftigten
„Minijobs sind eine wichtige und für viele Arbeitnehmer sehr attraktive Beschäftigungsart. Insbesondere für Teilzeitbeschäftigte ist ein Minijob aus steuerlichen Gründen oft sogar attraktiver“, so HDE-Experte Heribert Jöris. Grund sei die hohe steuerliche Belastung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten durch die Steuerklassen V und VI. „Die verantwortlichen Politiker sollten deshalb keine Änderungen bei den sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen für Minijobs ins Spiel bringen, sondern erst einmal die Teilzeitbeschäftigung durch entsprechende Änderungen bei Einkommenssteuer- und Beitragsrecht mit niedrigem Monatseinkommen attraktiver machen“, so Jöris.
Bei den jetzt angedachten Änderungen für Minijobs besteht nach Auffassung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) noch Nachbesserungsbedarf: Die vorgeschlagene Neuregelung sorge in Zusammenhang mit der Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze in der Praxis für unerwünschte Effekte. Wegen einer fehlenden Übergangsregelung verlören Arbeitnehmer in derzeit sozialversicherten Beschäftigungsverhältnissen mit Monatsverdiensten zwischen 400 und 450 Euro spätestens nach zwei Jahren ihren Sozialversicherungsschutz wieder automatisch. „Generell ist für die Unternehmen die Frist zwischen der geplanten Verabschiedung des Gesetzes und dem Inkrafttreten zu kurz. Den Betrieben fehlt damit der notwendige zeitliche Vorlauf, um sich auf die Gesetzesänderung vorzubereiten“, erklärt Jöris. (PdH)

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