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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
HDE: Fordert Anpassungen der Überbrückungshilfen
In ihrer aktuellen Ausgestaltung gehen die Corona-Hilfen aus Sicht des HDE an der Lebensrealität vieler Handelsunternehmen vorbei. Insbesondere bei den Antragsvoraussetzungen und der Art der Abrechnung bestehe weiterhin dringender Handlungsbedarf.
„Die Verlängerung der Überbrückungshilfen ist ein wichtiges Signal an alle Händlerinnen und Händler. Jetzt müssen die seit Langem notwendigen Anpassungen der Hilfen folgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Zugangshürden zu den Überbrückungshilfen seien nach wie vor zu hoch. Nicht erst Umsatzeinbußen von 30 Prozent seien eine Gefahr für Handelsunternehmen. In finanzielle Schieflage gerieten sie aufgrund oftmals niedriger Margen weitaus früher. „Die aktuelle Umsatzschwelle ist vollkommen realitätsfern. Die Überbrückungshilfen greifen viel zu spät“, so Genth weiter.
Der HDE erneuert zudem seine Forderung nach einer taggenauen Abrechnung bei der Angabe der Umsatzverluste. Bislang erhalten Unternehmen nur für die Kalendermonate Hilfen, in denen sie die Verlustgrenze von 30% für den gesamten Monat nachweisen können. Angesichts auch in kurzen Abständen wechselnder Corona-Maßnahmen ist nach Auffassung des HDE eine taggenaue Abrechnung der Hilfen angebracht. „Die Verlängerung der Überbrückungshilfen darf nur ein erster Schritt sein. So wie sie derzeit ausgestaltet sind, begegnen sie nicht den pandemiebedingten Herausforderungen der krisengeschüttelten Handelsunternehmen“, betont Genth. (PdH)

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