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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
HDE: "Berichtspflichten bei deutschem Lieferkettengesetz aussetzen"
Den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für eine Entlastung der Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) die Berichtspflichten auszusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Unternehmen nach Verabschiedung der entsprechenden EU-Richtlinie nur nach europäischem Recht berichten müssen, ist aus Sicht des HDE ein guter Ansatz.
„Deutsche Einzelhandelsunternehmen nehmen im nachhaltigen Lieferkettenmanagement längst eine Vorreiterrolle ein. Daher sind die derzeit bestehenden Berichtspflichten unverhältnismäßig", so HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das LkSG gehe für verpflichtete Unternehmen mit enormen bürokratischen Belastungen einher, die sich mit dem EU-Lieferkettengesetz noch weiter zu verschärfen drohten. Der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagene Schritt sei vor diesem Hintergrund richtig und wichtig.
Der HDE fordert zudem, nicht bei der Begrenzung der Berichtspflicht Halt zu machen. „In den laufenden Verhandlungen in Brüssel müssen die Weichen für ein pragmatisches EU-Lieferkettengesetz gestellt werden", betont Genth. Bei dessen Umsetzung sollten dann weitere zielgenaue Verbesserungen des LkSG vorgenommen werden können. Zudem müsse mit Blick auf die aktuell infrage stehenden Berichtspflichten gerade auf europäischer Ebene sichergestellt sein, dass mit dem EU-Lieferkettengesetz keine neuen Berichtsstandards geschaffen werden. An den entsprechenden Stellen sollte auf die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verwiesen werden. (PdH)

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