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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Handel: Lehnt neue Teilzeit-Pläne ab
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Teilzeitrecht. „Teilzeitarbeitnehmer sind schon heute arbeitsrechtlich in einer sehr guten Position. Ein weiterer Ausbau der Rechte ist an dieser Stelle überflüssig und sorgt für ein Ungleichgewicht zulasten der Arbeitgeber“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Sozialpolitik, Jens Dirk Wohlfeil. Der Entwurf sieht einen neuen Anspruch der Arbeitnehmer auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit und den faktischen Anspruch auf vorzeitige Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit vor. Schon heute aber ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Zudem haben Teilzeitkräfte schon jetzt einen Informationsanspruch hinsichtlich entsprechender freier Vollzeitarbeitsplätze im Betrieb oder Unternehmen.
Als zusätzliche Belastung für die Unternehmen kritisiert der HDE außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehene Beweislastumkehr in den Fällen, in denen ein Teilzeitarbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren will. Bisher muss der Arbeitnehmer seinen Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit äußern und auch nachweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz verfügbar ist. Zukünftig soll dem Arbeitgeber die volle Beweislast auferlegt werden, warum er den Wunsch des Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht erfüllen kann. „Eine solche Regelung würde die Personalplanung für die Unternehmer deutlich erschweren“, so Wohlfeil. Die Politik dürfe den Unternehmern nicht immer neue Einschränkungen auferlegen. (PdH)

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