Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

GV: Seuchensperrgebiet durch ASP weiterhin versicherbar

Über 15 Jahren bietet die Gartenbau-Versicherung (GV) ihren Mitgliedern einen Versicherungsschutz für Ertragsverluste infolge von Seuchen-Sperrgebieten an.

Seuchensperrgebiet durch ASP weiterhin versicherbar. Bild: GABOT.

Das Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) ist derzeit in Gärtnerkreisen sehr präsent. Durch die Funde in Polen, Tschechien und Belgien unweit der Grenze zu Deutschland steigt die Unsicherheit, ob eventuelle Sperrzonen auch Gartenbaubetriebe in Deutschland treffen könnten. Im Moment fehlen hierzu erfreulicherweise noch Erfahrungen, aber die bevorstehende Frühjahrssaison verstärkt die Sorgen bei Produzenten und Vermarktern.

Bereits seit über 15 Jahren bietet die Gartenbau-Versicherung (GV) ihren Mitgliedern einen Versicherungsschutz für Ertragsverluste infolge von Seuchen-Sperrgebieten an. Der Versicherungsschutz beinhaltet nicht nur Schutz bei einer bestimmten Seuche, sondern generell bei „Verkehrsbeschränkungen aufgrund von behördlich angeordneten Seuchen-Sperrgebieten“. Dieser Schutz gilt bei der ASP oder beispielsweise auch bei dem neuen Corona-Virus aus China. Über 500 bei der GV versicherte Mitglieder haben den entsprechenden Versicherungsschutz bereits in ihre Policen eingeschlossen.

Auch aktuell kann diese Deckungserweiterung zusätzlich zur bestehenden Absicherung von Ertragsverlusten sowohl im Freiland als auch im Unterglasanbau abgeschlossen werden. Bei Neuverträgen gilt eine Wartezeit von einem Monat. Die Außendienstmitarbeiter der GV stehen zur Beratung zur Verfügung. (GV)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.