Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Grenzüberschreitender Handel: Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems

Die vorgelegten Initiativen der EU-Kommission zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems im grenzüberschreitenden Handel enthalten gute Ansätze, sagte der Handelsverband Deutschland (HDE).

Die vorgelegten Initiativen der EU-Kommission zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems im grenzüberschreitenden Handel enthalten gute Ansätze, sagte der Handelsverband Deutschland (HDE). Bisher müssen sich Händler ab einer bestimmten Umsatzschwelle im grenzüberschreitenden Verkauf im Land ihres EU-Kunden umsatzsteuerlich registrieren. Diese Bürokratie könnte in Zukunft entfallen. In einem Aktionsplan kündigte die EU-Kommission an, dass für B2C-Umsätze an ausländische Kunden ein sogenannter One-Stop-Shop geschaffen werden soll. Bei diesem sollen die Händler die ausländische Umsatzsteuer auf ihre Umsätze an Privatkunden im EU-Ausland erklären können. Die Händler wären somit in der Lage, die Umsätze in deutscher Sprache bei einer zentralen Finanzbehörde im eigenen Land anzugeben und die Umsatzsteuer an diese Stelle zahlen. Kritisch bleibt aber, dass sich die Händler nach wie vor mit ausländischem Umsatzsteuerrecht befassen müssen. Allein die Anwendung des richtigen Steuersatzes, die schon bei Verkäufen innerhalb Deutschlands bisweilen schwierig ist, dürfte bei Exporten in vielen Fällen eine enorme Hürde bleiben.

Die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel könnten noch größer werden, wenn die Mitgliedschaften den Katalog der Waren, die mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, jeweils selbst bestimmen könnten. Der entsprechende EU-Vorschlag zur Freigabe der Umsatzsteuersätze würde so zu einer Zerfaserung der Steuersätze führen. In der Folge müssten sich die Händler dann noch tiefer in die ausländischen Bestimmungen einlesen. (HDE)

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