Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Glyphosat: Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln angepasst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängert Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2026.

Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat angepasst. Bild: GABOT.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat erneuert. Der Wirkstoff ist bis zum 15. Dezember 2033 genehmigt.

Die zulassungsinhabenden Firmen konnten innerhalb von drei Monaten (ab Inkrafttreten der Durchführungsverordnung) einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen.

Die Bearbeitung der Anträge auf Erneuerung der Zulassungen mit dem Wirkstoff Glyphosat verzögert sich aufgrund der Erarbeitung sogenannter Kategorie 4 Studien. Die Bewertung wird erst nach Vorlage dieser Studien beginnen. Entsprechend ist für diese Fälle eine Verlängerung der bestehenden Zulassungen erforderlich.

Für bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, für die ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung gestellt wurde, bedeutet dies, dass das BVL als Zulassungsende den 15. Dezember 2026 festsetzt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist Artikel 43 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Hinweis

Die Entscheidungen über Verlängerungen werden zeitnah auf der Internetseite „Verlängerungen von Zulassungen“ bekanntgegeben.

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