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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Glyphosat: EU-Kommissare sprechen über Zulassung
Bei der Sitzung der EU-Kommission in Brüssel hat am 8. November 2017 das Kollegium den aktuellen Stand und die nächsten Schritte im Verfahren zur Erneuerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat besprochen. Die Kommission strebt eine Entscheidung an, die von den Mitgliedstaaten so weit wie möglich unterstützt wird und gleichzeitig sowohl den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleistet als auch im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften ist. Die Abstimmung findet morgen, am 9. November, im nächsten Ständigen Ausschuss für Futter- und Lebensmittel statt. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen, die Europäische Kommission führt den Vorsitz.
Nach dem Meinungsaustausch mit den Vertretern der Mitgliedstaaten am 25. Oktober wurde den Mitgliedstaaten ein Vorschlag zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für fünf Jahre unterbreitet. Der Zeitraum von fünf Jahren berücksichtigt auch die jüngste, nicht verbindliche Entschließung des Europäischen Parlaments.
Die Zulassung von Wirkstoffen wie Glyphosat und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in einer Verordnung festgelegt, die die Anforderungen, das Verfahren und den Zeitrahmen für die Zulassung regelt. Nach der derzeitigen EU-Gesetzgebung ist die Europäische Kommission gesetzlich verpflichtet, auf die eingereichten Anträge auf Zulassung oder Erneuerung der Zulassung von Wirkstoffen zu antworten.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. von Pflanzenschutzmitteln auf Glyphosatbasis, sowie die Bedingungen für ihre Verwendung obliegt weiterhin den Mitgliedstaaten, die für jedes Produkt eine Risikobewertung unter Berücksichtigung der klimatischen und landwirtschaftlichen Bedingungen durchführen müssen.
Die Kommission hat stets die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Nutzung von Pestiziden, die Einführung risikoarmer und biologischer Pestizide sowie ein Verbot bestimmter Beistoffe, die in Produkten auf Glyphosatbasis verwendet werden, gefordert. (Quelle: Europäische Kommission)

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