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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Gewerbesteuer: Hinzurechnungen abbauen
Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen und die Vorschläge, die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer weiter auszubauen, stellt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth fest: "Die Hinzurechnung von Mieten und Pachten ist ungerecht und kann zu Substanzbesteuerungen führen.
Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, bisherige Entlastungsschritte des Gesetzgebers wieder zurückzudrehen." Der nach außen gedrungene Vorschlag sieht vor, die Absenkung der Hinzurechnung aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz von 2009 wieder rückgängig zu machen. Genth: "Die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Hinzurechnungsvorschrift krisenverschärfend wirkt, gilt weiterhin. Insofern ist unverständlich, dass man jetzt wieder darüber nachdenkt, die Abzugsfähigkeit von Mietaufwendungen einzuschränken."
Statt einer Verschärfung der Hinzurechnung wäre das Gegenteil notwendig. "Für eine gänzliche Abschaffung der Hinzurechnungen spricht, dass sie nach Auffassung vieler Juristen schlicht verfassungswidrig sind", so Genth weiter. Grundsätzlich müsste die Finanzierung der Gemeinden auf eine andere Grundlage gestellt werden.
Als Sofortmaßnahme schlägt der HDE eine Entbürokratisierung bei der Erhebung vor. Demnach sollten die Unternehmen die Gewerbesteuer in Zukunft zentral über ihr Finanzamt abwickeln dürfen. Derzeit entrichten die Unternehmen die Gewerbesteuer an die einzelnen Gemeinden und erhalten von diesen auch die Gewerbesteuerbescheide. Bei Unternehmen, die in mehreren Gemeinden tätig sind, führt das zu erheblichem bürokratischem Aufwand. (HDE)

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