Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Geoblocking: HDE fordert Vertrauen in private Rechtsdurchsetzung

Der HDE kritisiert die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Geoblocking-Verordnung.

Der HDE kritisiert die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Geoblocking-Verordnung.

Mit Blick auf die Beratungen im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie über den Entwurf eines Vierten Telekommunikationsänderungsgesetzes kritisiert der HDE die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Geoblocking-Verordnung. „Die diskutierte Bußgeldregelung mit Strafen bis zu 300.000 Euro ist europarechtlich gar nicht vorgeschrieben und auch in der Praxis nicht erforderlich“, so Peter Schröder, Rechtsexperte des HDE. Denn in Deutschland gibt es das bewährte System der privaten Rechtsdurchsetzung mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen. Zudem optimiert die Bundesregierung diese Rechtsdurchsetzung mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs derzeit. Mit der Geoblocking-Verordnung wird Online-Händlern verboten, ihre Geschäfte auf ihr Heimatland zu beschränken. Sie sollen in der Folge mit allen Kunden in Europa Kaufverträge zu gleichen Bedingungen abschließen. Der deutsche Gesetzgeber will nun mit dem Gesetzentwurf einen neuen Bußgeldtatbestand einführen, um die deutschen Online-Händler zur Einhaltung der europäischen Regeln zu zwingen. „Die Einführung eines zusätzlichen Instruments der Rechtsdurchsetzung könnte das bestehende System schwächen und in Gefahr bringen“, so Schröder weiter. Zumindest müsse die Höhe der angedrohten Bußgelder deutlich nach unten geschraubt werden. Bußgelder von maximal 10.000 Euro statt der vorgesehenen 300.000 Euro reichten zur Rechtsdurchsetzung vollständig aus und seien ausreichend abschreckend. (PdH)

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