Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Gemüseanbau: Fachberater sehen Nachnovellierung kritisch

Die Fachberater im Gemüseanbau stehen der anstehenden Nachnovellierung der Düngeverordnung kritisch gegenüber. Auf der vergangenen Beratertagung vom 12. bis 14. März 2019 in Grünberg war die Novellierung das am meisten diskutierte Thema.

Die Fachberater im Gemüseanbau stehen der anstehenden Nachnovellierung der Düngeverordnung kritisch gegenüber. Bild: GABOT.

Die Berater waren sich einig, dass die Planungssicherheit für die Betriebe gewährleistet bleiben muss und warnten vor einer starken Benachteiligung kleinerer und mittlerer Gemüsebaubetriebe durch erhöhte Auflagen und Bürokratieaufwand. Die deutschen Gemüseerzeuger wollen einen umweltschonenden Umgang auch mit den Pflanzennährstoffen praktizieren, betonten die Experten. Das heißt, es soll nur so viel gedüngt werden, wie der Bedarf der jeweiligen Kultur ist.

Würden die Pflanzen Mangelerscheinungen zeigen, ließe sich diese Ware allerdings im deutschen Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr vermarkten, beispielsweise weist Feldsalat schnell gelbe Blätter als Mangelsymptom auf. Die deutschen Erzeuger befürchten daher Marktverluste ihrer Produkte und fordern Wettbewerbsgleichheit im selben Wirtschaftsmarkt.

Die aktuelle Version der Verordnung trat erst im Juni 2017 in Kraft. Teilweise arbeiten die Bundesländer noch heute an der Umsetzung der einzelnen Länderermächtigungen. Nun soll die Verordnung nachgebessert werden. Insbesondere den Nährstoffvergleich mit bis zu 60 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr sieht die EU-Kommission kritisch und fordert die Bundesrepublik Deutschland zum Handeln auf. Gebiete, in denen mehr als 50 mg/l Nitrat im Grundwasser gemessen wurden, haben mit Auflagen zu rechnen. Mehrere Vorschläge, die den Zwischenfruchtanbau und den Düngeeinsatz betreffen sind in der Diskussion. (ZVG/BfG)

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