- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Gemeinsamer Tarifvertrag im Gartenbau: S...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Gemeinsamer Tarifvertrag im Gartenbau: Starke Strukturen
Dabei ist dieser Abschluss historisch zu nennen, denn erstmalig haben sich 6 Tarifregionen in 9 Bundesländern für diese Verhandlungen zusammengetan.
Es gilt nun der einheitliche Rahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag in den Tarifregionen Landesverband Gartenbau NRW, Wirtschaftsverband Norddeutschland mit den zwei Tarifgebieten Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) und Mecklenburg-Vorpommern, BdB Landesverbände Schleswig-Holstein und Hamburg, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar und Bayerischer Gärtnereiverband. Für die Betriebe des Gartenbaus besteht damit Planungssicherheit mit einer Laufzeit bis Ende Februar 2028. Die Erhöhung beträgt in 5 Tarifregionen 3,2% zum 01.03.2026 (in Mecklenburg-Vorpommern zum 01.04.2026) und weitere 3,2% zum 01.03.2027. Für Rheinland-Pfalz/Saar wurden davon abweichende Tariferhöhungen vereinbart. In der Verhandlungsgruppe waren Unternehmer aus verschiedenen Fachrichtungen des Gartenbaus vertreten (Zierpflanzen, Friedhof, Baumschule, Gemüse, Einzelhandel).
Ziel der Tarifgemeinschaft ist die Stärkung gemeinsamer Strukturen, die Verbesserung des öffentlichen Images des Gartenbaus sowie die langfristige Bindung der Mitglieder durch verlässliche Mindeststandards und Planungssicherheit. Zugleich soll die Tarifautonomie gesichert werden: Trotz gesetzlichem Mindestlohn bleibt es Aufgabe der Arbeitgeber, eigenständig attraktive und zeitgemäße Vereinbarungen zu gestalten – nicht zuletzt vor dem Hintergrund gesetzlicher Vorgaben wie Tariftreuegesetzen, die eine Tarifbindung voraussetzen. Besonders erfreulich ist, dass mit dem Abschluss einzelne Regionen wieder aktiv in das Tarifgeschehen einbezogen werden konnten, in denen das Tarifgeschehen in den letzten Jahren ins Stocken geraten ist.
„Nach der gemeinsamen Klausur im September zur künftigen Ausrichtung der Tarifstrukturen hätte kaum jemand erwartet, dass in so kurzer Zeit ein bundesweit großer Zusammenschluss gelingt. Umso deutlicher wurde, welches Potenzial eine starke tarifpolitische Zusammenarbeit für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen bietet", so Andreas Pellens, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft.
Klarer Handlungsdruck vorhanden: Der Strukturwandel im Gartenbau führte in den letzten Jahren zur Zersplitterung der Tarifgebiete - viele kleine Regionen, in denen der organisatorische Aufwand zu hoch oder nicht mehr leistbar ist, einige Regionen sind durch schwache Tarifdynamik geprägt; in anderen Regionen wird seit Jahren gar nicht verhandelt.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.