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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Gehölze: Ab 1. März ist Schneiden verboten
Bundesnaturschutzgesetz will Störung von Brutvögeln verhindern
Vom 1. März bis zum 30. September gilt bundesweit ein Gehölzschnitt-Verbot. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. In dieser Zeit ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.
Geregelt ist das siebenmonatige Gehölzschnitt-Verbot in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dessen Ziel ist es, Störungen brütender Vögel zu vermeiden. Nutznießer sind auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die im Frühling und Sommer ein größeres Blütenangebot vorfinden.
Das Verbot gilt nicht für Gehölze auf sogenannten Kurzumtriebsplantagen sowie auf gartenbaulich und gärtnerisch genutzten Flächen. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie bei Bauvorhaben kann im Ausnahmefall Gehölzbewuchs in geringem Umfang beseitigt werden. Im Zweifelsfall geben die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte Auskunft. (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen)

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