Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Gebietseigene Gehölze: Leitfaden zur Verwendung

Um die Verwendung einheimischer Gehölze aus regionaler Herkunft (gebietseigene1 Herkünfte) zu fördern, hat der Gesetzgeber durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 40) im Jahr 2009 die Rechtsgrundlage verbessert. Bereits vorher war nach § 41 Absatz 2 BNatSchG alter Fassung rahmenrechtlich sinngemäß vorgeschrieben, dass in der freien Natur kein Pflanzmaterial verwendet werden soll, das seinen genetischen Ursprung nicht in der jeweiligen Region hat.

Um die Verwendung einheimischer Gehölze aus regionaler Herkunft (gebietseigene1 Herkünfte) zu fördern, hat der Gesetzgeber durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 40) im Jahr 2009 die Rechtsgrundlage verbessert. Bereits vorher war nach § 41 Absatz 2 BNatSchG alter Fassung rahmenrechtlich sinngemäß vorgeschrieben, dass in der freien Natur kein Pflanzmaterial verwendet werden soll, das seinen genetischen Ursprung nicht in der jeweiligen Region hat. Mit der Novelle wurde die bundesunmittelbar geltende Vorschrift des § 40 Absatz 4 BNatSchG geschaffen. Diese muss nun in den Bundesländern vollzogen werden, ohne dass Abweichungsmöglichkeiten bestehen. Zur Erleichterung wurde eine 10-jährige Übergangsregelung bis zum 1. März 2020 geschaffen, in der gebietseigene Gehölze vorzugsweise verwendet werden sollen. Erst danach gilt die neu gestaltete Genehmigungspflicht uneingeschränkt. (Quelle: vdf)

<link images download leitfaden_gebietseigene_gehoelze.pdf _blank>Download Leitfaden (PDF)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.