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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Gartentherapie: Registrierung nach IGGT möglich
Gärten sind Stätten der Erholung und der Regeneration und werden zunehmend auch für therapeutische Zwecke genutzt, um das psychische und physische Wohlbefinden der Menschen zu steigern. Mit der Gründung der Internationalen Gesellschaft Gartentherapie (IGGT) besteht seit 2010 ein europaweites Netzwerk für gartentherapeutische Aktivitäten. Das vorrangige Ziel: die Entwicklung internationaler Standards der Gartentherapie. Seit kurzem ist eine Registrierung als Gartentherapeut/-in und Gartentherapeutische/r Assistent/-in nach IGGT möglich.
In der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift B&B Agrar erläutert der IGGT-Präsident Andreas Niepel die vier Säulen, auf denen das neue Anerkennungssystem beruht. Erstens ist eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem anerkannten Beruf laut IGGT-Liste nachzuweisen. Gartentherapeuten kommen aus unterschiedlichen beruflichen Feldern mit unterschiedlichen Kompetenzfaktoren. Das können Gärtner, Floristen, Landwirte, Landschaftsarchitekten, aber auch Ergo- und Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Pflegefachkräfte oder Sozialarbeiter sein.
Als zweiter Schritt ist der Nachweis von absolvierten fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen notwendig; neun Fort und Weiterbildungsmaßnahmen wurden bisher anerkannt. Hinzu kommt die dritte Säule: die nachgewiesene gartentherapeutische Praxis. Und eine vierte - weniger bedeutsame - Säule: die sonstigen Nachweise, beispielsweise Praktika, Publikationen oder Referententätigkeit. All das ergibt ein Gesamtbild, das dazu befähigt, sich entweder als gartentherapeutischer Assistent oder als Gartentherapeut nach IGGT online registrieren zu lassen. "Solch eine Registrierung ist auf fünf Jahre begrenzt", betont Andreas Niepel. "Das heißt, das lebenslange Lernen und die Notwendigkeit, sich weiter fortzubilden, ist gewährleistet." (Quelle: www.aid.de)

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