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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Gartenbau NRW: Neuer Entgelttarifvertrag vereinbart
In den Eckentgeltgruppen für Fachkräfte erhöht sich das Entgelt im Erwerbsgartenbau nach einem Jahr ohne Erhöhung ab 01.07.2023 um 9,65%. Das Eckentgelt beträgt ab dem 01.07.2023 damit 15,00 Euro. In den Entgeltgruppen für ungelernte Arbeitnehmer wurden davon abweichende Prozentsätze vereinbart. Ab dem 01.07.2023 liegt die unterste Entgeltgruppe bei 12,25 Euro. Für die Friedhofsgärtnereien gilt wie bisher eine eigenständige Entgelttabelle. Auf das bisherige Eckentgelt wird der dem Erwerbsgartenbau entsprechende Erhöhungsprozentsatz angewendet, so dass ab 01.07.2023 für die Friedhofsgärtnereien ein Eckentgelt von 15,88 Euro gilt.
Zusätzlich wurde für Leermonate eine Einmalzahlung in Höhe von 350,00 Euro brutto für Vollzeitbeschäftige vereinbart, deren Zahlung im Dezember 2023 erfolgt. Für nicht ganzjährig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Zahlung anteilig.
„Zum Zeitpunkt der Verhandlung stand der Beschluss der Mindestlohnkommission noch aus, so dass zunächst die Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende des Jahres vereinbart worden ist", so Christin Haack, Hauptgeschäftsführerin Landesverband Gartenbau NRW. „Ein Termin zur weiteren Verhandlung ist bereits für November abgestimmt. Uns war es wichtig, auch in diesen herausfordernden Zeiten durch die Lohnerhöhungen den Beschäftigten unsere Wertschätzung für ihre Arbeit zu zeigen, aber auch den notwendigen Lohnabstand zwischen Fach- und Hilfskräften zu erhalten.
Ausbildungsvergütung steigt
Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. August 2023 für das 1. Jahr 890 Euro (vorher 850 Euro), für das 2. Jahr 990 Euro (vorher 950 Euro) und für das 3. Jahr 1.200 Euro (vorher 1.150 Euro). „Wir wissen alle, dass es weiter schwierig bleiben wird Mitarbeiter und Auszubildende zu finden. Deshalb war es uns wichtig, dass die Ausbildungsvergütungen steigen, um weiterhin mit anderen Branchen mitzuhalten", so Andreas Pellens, Vorsitzender der Tarifkommission des Landesverbands Gartenbau NRW. (Gatenbau NRW)

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