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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
FvB: Baumschutz mit Unterpflanzung, Untersuchung und Rechtsschutz
Wie Bäume von Unterpflanzungen mit Stauden profitieren, erläuterte der Vorsitzende des Bundes deutscher Staudengärtner, Michael Moll. Der dauerhafte Bewuchs schützt die Flächen und steigert demnach die Attraktivität und Akzeptanz enorm. Die Tagungsteilnehmer nahmen die fachlichen Hinweise von Moll sehr positiv auf. Besonders gut kamen die Konzepte zur Staudenmischpflanzung an.
Welche Untersuchungen sind zur Beurteilung der Standsicherheit angemessen? Sascha Jillich, öffentlich bestellter Sachverständiger für Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumpflege, Baumschäden und Wertermittlung im Regierungspräsidium Stuttgart, stellte die verschiedenen Verfahren wie Zugversuche, Schalltomografie, und Bohrwiderstandsmessungen in ihren Anforderungen und Anwendungen detailliert vor. Er wies darauf hin, dass nur eine umfassende Betrachtungsweise zu einer fundierten Beurteilung führt, die sowohl die Verkehrssicherheit gewährleistet und ggf. eine unnötige Fällung vermeidet.
Zur Beurteilung einer Verkehrssicherheit von Bäumen sind Sachverständige in ihrer Auswahl der Untersuchungsverfahren frei, aber fachlich an konkrete Fragestellungen gebunden, erläuterte Sascha Jillich.
Laut neuen Rechtsprechungen sind Ertragsminderungen von Photovoltaikanalgen kein Grund zur Baumfällung, erläuterte der Fachreferent Rainer Hilsberg aus Augsburg u.a. in seiner Übersicht neuer Urteile zu Baumtatbeständen. Ein Anrecht auf optimale Nutzung einer Anlage, auch nicht, wenn ein Anlagenutzungsgrad von 50% aufgrund von Verschattung besteht, reicht nicht aus. Befreiungen von Baumschutzsatzungen sind nur für atypische Sonderfälle vorgesehen. (ZVG/FvB)

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