Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Fusion EDEKA/Kaiser's Tengelmann: OLG bestätigt Untersagung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt die Untersagung der Fusion von EDEKA und Kaiser's Tengelmann bestätigt.

Der Sitz des Bundeskartellamtes in Bonn. Bild: Bundeskartellamt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern die Beschwerden von EDEKA und Kaiser´s Tengelmann gegen die Untersagung der Fusion der Supermarktketten durch das Bundeskartellamt als unbegründet zurückgewiesen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben die Fusion auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der Wettbewerbsbedingungen im Lebensmitteleinzelhandel untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung im Ergebnis vollumfänglich bestätigt. Dabei hat dem Gericht bereits der Befund ausgereicht, dass es jedenfalls in Berlin zu einer marktbeherrschenden Stellung von EDEKA und Kaiser's Tengelmann gekommen wäre. Unsere umfangreichen Begründungen zu weiteren Absatz- und Beschaffungsmärkten hat der Kartellsenat nicht mehr prüfen müssen."

Die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamt hatte sich erledigt, nachdem der Wirtschaftsminister die Fusion unter Auflagen wegen der Gemeinwohlgründe "Arbeitsplatzerhalt und Beschäftigungssicherung" und "Erhalt der Arbeitnehmerrechte" erlaubt hat, und die Parteien die Übernahme der Filialen von Kaiser´s und Tengelmann vollzogen hatten. Sowohl EDEKA als auch Kaiser's Tengelmann hatten aber weiter an ihren Beschwerden festgehalten, um feststellen zu lassen, dass die Untersagungsverfügung des Amtes rechtswidrig war. Zum einen wollten sie die Verfügung als Präzedenzfall für die Zukunft "aus der Welt schaffen". Zum anderen gaben sie an, im Falle einer Aufhebung der Entscheidung Schadensersatzansprüche gegen das Bundeskartellamt zu prüfen.

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