Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Frostschäden: Hilfe für Betroffene

Landwirtschaftliche Organisationen, Vertreter der Kantone, von fondssuisse und des BLW haben sich am 19. Juni 2017 getroffen, um die Unterstützung der vom Frost betroffenen schweizer Landwirtinnen und Landwirte zu koordinieren.

Frühlingsfrost: Unterstützung für betroffene Landwirte. Bild: lid.

Die Schäden, die der Frost vom April 2017 beim Obst, den Reben, den Beeren und beim Gemüse verursacht hat, manifestieren sich langsam. Die effektiven Schäden können aber erst nach Abschluss der Ernte beziffert werden. Die Schadensmeldungen widerspiegeln jedoch nie die einzelbetriebliche Betroffenheit. Damit Landwirtinnen und Landwirte nicht gezwungen werden, wegen des Frostereignisses die Produktion aufzugeben, sollen die zur Verfügung stehenden Instrumente so aufeinander abgestimmt werden, dass die Betroffenen die Situation möglichst mit Hilfe von zinslosen Darlehen selbständig überbrücken können. Die Darlehen sind über maximal 20 Jahre rückzahlbar. Neben der finanziellen Hilfe bedarf es grosser Anstrengungen der Betriebsleitenden und ihrer Familien. Diese Leistung möchten Bund, Kantone und Organisationen herausstreichen.

In Härtefällen, das heißt bei einem Schadenausmass, das die Betroffenen kaum selbständig stemmen können, sollen Beiträge von fondssuisse helfen, die Mehrausgaben für Frostschutz, Wiederinstandstellung oder Jungpflanzenpflege zu tragen. Kriterien für die Abgrenzung von Härtefällen werden von Bund, Kantonen, Organisationen und fondssuisse gemeinsam erarbeitet.

Auf rechtlicher Ebene wird der Bundesrat entscheiden müssen, ob der Bund den am stärksten betroffenen Kantonen im Betriebshilfefonds Mittel leihweise zur Verfügung stellen kann und ob Ausnahmen von der Swissnessregelung gewährt werden. Über allfällige Ausnahmen bei den Ursprungsregelungen (AOP/IGP) entscheiden die einzelnen Gruppierungen. Für die Absatzförderung stehen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, damit die Obst-Branchenorganisationen ihre Marketinganstrengungen im Hinblick auf die nächste Ernte verstärken können.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik prüft der Bund, in welcher Form der Staat Ernteausfallversicherungslösungen unterstützen könnte. (Quelle: BLW)

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