Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Frosthilfeprogramm: Anträge rasch abgeben

Noch bis 15. Dezember können bayerische Obstbauern und Winzer, denen die Fröste im April schwere Ertragseinbußen beschert haben, einen finanziellen Ausgleich beantragen.

Keine reiche Ernte für viele Obstbauern in Deutschland. Bild: GABOT.

Bayerische Obstbauern und Winzer, denen die Fröste im April schwere Ertragseinbußen beschert haben, können noch bis 15. Dezember einen finanziellen Ausgleich aus dem Hilfsprogramm des Freistaats beantragen. Darauf hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München hingewiesen. Obstbauern wenden sich hierfür ans örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Weinbauern an die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim. Die Antragsunterlagen sowie Detailinformationen gibt es auch im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.

Ganz generell werden nachgewiesene Schäden bis zu maximal 50% ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro. In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch Schäden über 100.000 Euro zur Hälfte ersetzt. Die Zuwendung ist hierbei auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Bei Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80% erhöht werden. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass wegen des Frosts die Ernteerträge mindestens 30% niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre.

Mitte April hatten, nach frühlingshaften Temperaturen und einer verfrühten Blüte, zwei Kältenächte mit deutlichen Minusgraden vielerorts Schäden in den Obst- und Weinbaugebieten Bayerns angerichtet. (StMELF)

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