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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Frankfurt: Zoll prüft Saisonarbeiter und Erntehelfer
Am 19. Juni 2020 prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Rahmen der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) den Einsatz von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern in vier landwirtschaftlichen Betrieben. Dabei waren 13 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Einsatz.
Die Arbeitsverhältnisse von 36 Personen wurden überprüft. Die Prüfung erfolgte verdachtsunabhängig. Im Fokus standen dabei sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Aspekte sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen. Aufgrund der aktuellen Pandemielage waren die Kräfte des Zolls bei den Prüfungen mit Bediensteten der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zusammen vor Ort. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz.
In 18 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie sechs Mal der Verdacht auf Nichteinhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsabführungspflichten und Meldebestimmungen. Die Auswertung der gewonnenen Prüferkenntnisse dauert an.
Zusatzinformation
Die Kräfte des Zolls arbeiten im Rahmen der Prüftätigkeit vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Gesundheitsämtern zusammen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz. Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, welche die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen nach dem SchwarzArbG feststellt, werden zeitnah an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder weitergeleitet.
Regelmäßig werden gemeinsame Prüfmaßnahmen von FKS und zuständigen Arbeitsschutzbehörden durchgeführt. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbehörden. (Zoll)

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